Viele konfessionsverbindende Paare leiden darunter, dass sie nach katholischer Lehre in der Regel nicht gemeinsam zum Tisch des Herrn treten dürfen. Die deutschen Bischöfe haben zu dieser Frage im Juni 2018 eine Erklärung veröffentlicht. Darin halten sie fest, dass nach katholischem Verständnis Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft zusammengehören. Zugleich betonen sie, dass konfessionsverbindende Paare durch die Sakramente der Taufe und der Ehe und durch den Glauben teilweise schon jene Kirchengemeinschaft realisieren, auf die unsere Kirchen insgesamt noch aus sind.
Auf dieser Grundlage sind im Bistum Speyer alle konfessionsverbindenden Ehepaare eingeladen, mit einem Seelsorger/einer Seelsorgerin das Gespräch zu suchen, um eine verantwortete Gewissensentscheidung zu treffen. Wenn Eheleute sich danach sehnen, auch in der Feier der Eucharistie ganz eins in Christus und seiner Kirche zu sein, dann ist es für die katholische Kirche ein „Grund zur Freude“, ihnen das Sakrament der Eucharistie zu reichen.
Reden Sie mit uns – wir nehmen uns gerne Zeit für Sie! Das Pastoralteam der Pfarrei Heiliger Ingobertus.