Donnerstag, 30. Dezember 2021
3G im Gottesdienst
An digitalen (!) Impfnachweis und Personalausweis denken!
In den Gottesdiensten gilt die 3G-Regel (vollständig geimpft oder genesen oder getestet (Nachweis einer offiziellen Stelle. Selbsttest reicht nicht aus!). Dabei gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot zwischen Menschen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben.
Von der Pflicht zur Vorlage eines Nachweises ausgenommen sind:
- Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
- Personen, die zwar das sechste Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch eine Kindertagesstätte oder Einrichtung der Kindertagespflege besuchen und im Rahmen eines dortigen Testangebotes regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden;
- Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden.
- Während den Weihnachtsferien müssen Minderjährige, die das sechste Lebensjahr bereits vollendet haben, einen Testnachweis vorlegen, da diese nicht wie üblich im Rahmen eines Testangebotes in der Kindertagesstätte oder Schule regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden.
Test-, Impf- oder Genesenennachweis sind gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original vorzulegen. Impfnachweise müssen in digital auslesbarer Form vorgelegt werden.