Donnerstag, 11. Januar 2024

Informationen zur Orgel der Kirche St. Hildegard

Foto: Heinrich Kling

Wie bereits bekannt, hat der Verwaltungsrat der Katholischen Kirchengemeinde Heiliger Ingobertus vor geraumer Zeit beschlossen, sich im Rahmen des Gebäudekonzepts u.a. von der Kirche St. Hildegard zu trennen. Sie soll an die Stadt St. Ingbert übergehen; der Stadtrat hat einer Absichtserklärung zur Übernahme der Hildegardskirche am 19. Oktober 2023 zugestimmt.

Dass im Vorfeld solcher wesentlichen Veränderungen, die für alle Beteiligten schmerzhaft sind, über die Medienlandschaft zumeist emotional geprägte Stellungnahmen veröffentlicht werden, ist verständlich. Für die Verantwortlichen in Kirchengemeinde und Stadt gilt es, die Belange verschiedener gesellschaftlicher Interessen sachlich und möglichst emotionsfrei zu betrachten und zu bewerten.

Zur Frage, was mit der Orgel geschieht:
Dem Verwaltungsrat liegen verschiedene Angebote für einen vollständigen bzw. teilweisen Kauf der Orgel vor, die zusammen mit Dekanatskantor Christian von Blohn und dem Orgelsachverständigen des Bistums geprüft werden. Nähere Angaben können hierzu derzeit nicht gemacht werden.
Eine Beratung mit dem Bischöflichen Denkmalamt des Bistums Speyer und dem Landesdenkmalrat des Saarlandes hat ergeben, dass bei einer Veräußerung der Orgel unter Beibehaltung der gegenwärtigen Rahmenbedingungen seitens der politischen Gemeinde, nämlich einer fehlenden Einbindung des Instruments in ein zukünftiges Nutzungskonzept, keine Vorbehalte des Bischöflichen Denkmalamtes bzw. des Landesdenkmalrates zu erwarten sein werden.
Für den kirchlichen Denkmalschutz stellt im Falle der Beibehaltung der gegenwärtigen Nutzungskonzeption gemäß der Absichtserklärung („letter of intent“) eine Veräußerung und weiterhin sakrale Nutzung des Instruments andernorts eine denkmalrechtlich vertretbare Vorgehensweise dar. Die primäre Aufgabe der Orgel besteht nach dem Dafürhalten des Bischöflichen Denkmalamtes in einer unterstützenden Funktion der Liturgie; eine Überführung in einen anderen Kirchenraum würde diese Funktion wahren.
Auch, wenn die Späth-Orgel, die 1932/33, also vier Jahre nach der Konsekration, in die Hildegardskirche kam, unter Denkmalschutz stünde, was vom Denkmalamt nicht abschließend zu klären war, wird die Überführung der Orgel in einen anderen Kirchenraum vom kirchlichen Denkmalschutz als genehmigungsfähig angesehen.


St. Ingbert, den 11. Januar 2024

Pfarrer Daniel Zamilski
für den Verwaltungsrat der Katholischen Kirchengemeinde Heiliger Ingobertus