FIRMUNG

Ab 15 Jahren. Ausnahme: Du bist früher eingeschult worden und Deine Klasse (9. Schuljahr) geht zur Firmung.

Die Firmung ist ein Angebot, das Dich in Deinem Leben stärken will, damit Du als mündiger Christ Dein Leben eigenverantwortlich gestalten kannst. Weil Du kein kleines Kind mehr bist, hast Du jetzt die Möglichkeit, Dich bewusst und freiwillig für ein Leben als Christ zu entscheiden. Deine Pfarrei will Dir helfen, Deine Gaben zu entdecken und zu entfalten. Wenn Du noch unsicher bist, kannst Du zunächst am Firmkurs teilnehmen und erst danach Deine Entscheidung treffen.

Anmeldestelle ist in erster Linie die Pfarrei, in der der Firmling wohnt. Wenn Du in St. Ingbert-Mitte gefirmt werden möchtest, melde Dich bitte bei Herrn Agnetta.

Ja, das ist möglich. Wende Dich dazu an das Pfarrbüro Deiner Wohnpfarrei und lasse Dir einen Entlassschein ausstellen.

Wenn Du den Vorbereitungskurs in Deiner Pfarrei besuchst und dann in einer anderen Pfarrei gefirmt werden möchtest, ist das ebenfalls möglich. Am Ende der Firmvorbereitung stellt Dir Herr Agnetta ein entsprechendes Formular aus. Darin wird bestätigt, dass der angegebene Firmling das Recht hat, gefirmt zu werden. Es ist ratsam, sich vorher mit der Pfarrei (falls es nicht die Heimatpfarrei ist) in Verbindung zu setzen, um organisatorische und andere Fragen zu besprechen.

Wer die Taufe empfangen hat und noch nicht gefirmt ist, kann gefirmt werden. Der Seelsorger darf niemandem ein Sakrament verweigern, der in rechter Weise darum bittet und nicht rechtlich am Empfang gehindert ist (vgl. c. 843 CIC, Codex des kanonischen Rechtes). Der Seelsorger hat dafür zu sorgen, dass diejenigen, die um ein Sakrament bitten, auf dessen Empfang vorbereitet werden.

Ja, zumindest in Deutschland.

Die Eheleute sollen (= müssen nicht!) vor der Eheschließung das Sakrament der Firmung empfangen, wenn dies ohne großen Aufwand möglich ist (vgl. c. 1065 §1 CIC, Codex des kanonischen Rechtes).

Die Firmung wird gewöhnlich vom (Weih-)Bischof gespendet. Kann er nicht kommen, übernimmt der Pfarrer vor Ort die Firmung. Dabei werden dem Firmling die Hände auf den Kopf gelegt und es wird mit einem wohlriechenden Öl (Chrisam) ein Kreuzzeichen auf die Stirn gezeichnet. Währenddessen legt der Pate oder die Patin die rechte Hand als Zeichen der Unterstützung auf die Schulter des Firmlings. Den genauen Ablauf findest Du hier.

Wenn Du zum Firmtermin in Deiner Pfarrei verhindert bist oder Dir der Termin nicht passt, kannst Du trotzdem am Firmkurs teilnehmen und Dich dann woanders firmen lassen. Bitte melde Dich in diesem Fall bei Herrn Agnetta, damit er Dir eine Bestätigung über die Teilnahme am Vorbereitungskurs ausstellen kann.

 


FIRMKURS

Ja, denn in der Vorbereitung setzt Du Dich mit dem Thema auseinander und kannst Dir eine eigene Meinung bilden. Schließlich unterschreibst Du ja auch sonst nichts, ohne zu wissen, worauf Du Dich einlässt...

Zur Deckung der Materialkosten erheben wir einen Beitrag von 20,- € pro Familie. Dieser ist zu Beginn des Kurses auf das Konto DE17 7509 0300 0000 0651 96 mit dem Verwendungszweck 'Firmung 2025 - Vor- und Nachname' zu überweisen. Sollte jemand, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage oder nicht willens sein, den Beitrag zu überweisen, sollte dies kein Hinderungsgrund für die Teilnahme an der Firmvorbereitung sein.

 


PATENAMT

Das Patenamt sollte von einer Person übernommen werden, der Du zutraust, dass sie Dir in allen Lebenslagen zur Seite steht und Dich auch auf Deinem Glaubensweg begleitet.

  • Ein:e Firmpate:in muss getauft, gefirmt sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Eltern dürfen nicht das Patenamt für ihr Kind übernehmen.
  • Des Weiteren muss ein:e Pate:in ein Leben führen, das dem katholischen Glauben entspricht (vgl. c. 874 CIC, Codex des kanonischen Rechtes).

Ja, es ist sogar empfohlen (vgl. c. 893 §2 CIC, Codex des kanonischen Rechtes).

Ja, denn nur getaufte und gefirmte Christen / Christinnen können ein Patenamt übernehmen (vgl. c. 874 §1 n.3 CIC, Codex des kanonischen Rechtes).

Nein, die Eltern sind vom Patenamt ausgeschlossen, da sie ohnehin die Aufgabe haben, ihr Kind in seiner religiösen Entwicklung zu begleiten. Sie können aber den Firmling zur Firmspendung begleiten.

In diesem Fall bitte ich (Herrn Agnetta) um einen Anruf, da es sich um eine nicht einfache Frage handelt.

Bei der Taufe ist es so geregelt, dass ein:e Getaufte:r einer nichtkatholischen Gemeinschaft nicht Patie:in, sondern Taufzeuge:in (als Glaubenszeuge:in) mit einem:r katholischen Pate:in sein kann (vgl. c.874 §2 CIC, Codex des kanonischen Rechtes). Bei der Firmung wird anders entschieden, da es bei der Firmung stärker als bei der Taufe um die Eingliederung in die Gemeinschaft der katholischen Kirche geht. Die Frage: „Kann diese:r Pate:in den Firmling bei diesem Schritt unterstützen und begleiten?“ muss von der hauptamtlichen Ansprechperson (Herrn Agnetta) entschieden werden.

Es ist nicht zwingend, dass dem Firmling ein:e Pate:in zur Seite steht (vgl. c. 892 CIC, Codex des kanonischen Rechtes). Ob und wer den Firmling zur Firmung führt, kann mit Herrn Agnetta besprochen werden.