FIRMUNG
Ab wie viel Jahren darf ich mich firmen lassen?
Ab 15 Jahren. Ausnahme: Du wurdest früher eingeschult und Dein Klassenverband geht zur Firmung.
Warum sollte ich mich denn firmen lassen?
Die Firmung ist ein Angebot, das Dich in Deinem Leben stärken will, damit Du als mündiger Christ Dein Leben eigenverantwortlich gestalten kannst. Da Du kein kleines Kind mehr bist, hast Du jetzt die Möglichkeit, Dich bewusst und freiwillig für ein christliches Leben zu entscheiden. Deine Pfarrei will Dir helfen, Deine Gaben zu entdecken und zu entfalten. Wenn Du noch unsicher bist, kannst Du zunächst am Firmkurs teilnehmen und erst danach Deine Entscheidung treffen.
Wo muss ich mich melden, wenn ich gefirmt werden möchte?
Anmeldestelle ist in erster Linie die Pfarrei, in der der Firmling wohnt. Wenn du in in St. Ingbert-Mitte gefirmt werden möchtest, melde Dich bitte bei Herrn Agnetta.
Ich möchte mich in einer anderen Pfarrei firmen lassen. Geht das?
Ja, das ist möglich. Wende Dich dazu an das Pfarrbüro Deiner Wohnsitzpfarrei und lasse Dir einen Entlasschein ausstellen.
Wenn Du den Vorbereitungskurs in Deiner Pfarrei besuchen und Dich dann in einer anderen Pfarrei firmen lassen möchtest, ist das auch möglich. Nach Abschluss der Firmvorbereitung stellt Dir Herr Agnetta ein entsprechendes Formular aus. Darin wird bestätigt, dass der angegebene Firmling das Recht hat, gefirmt zu werden. Es ist ratsam, sich vorher mit der Pfarrei (falls es nicht die Heimatpfarrei ist) in Verbindung zu setzen, um organisatorische und andere Dinge zu besprechen.
Kann jemandem die Firmung verweigert werden?
Gefirmt werden kann, wer die Taufe empfangen hat und noch nicht gefirmt ist. Der Seelsorger darf niemandem ein Sakrament verweigern, der in rechter Weise darum bittet und rechtlich nicht am Empfang gehindert ist (vgl. c. 843 CIC, Codex des kanonischen Rechtes). Der Seelsorger hat dafür zu sorgen, dass diejenigen, die um ein Sakrament bitten, auf dessen Empfang vorbereitet werden.
Darf ich in der Kirche heiraten, auch wenn ich nicht gefirmt bin?
Ja, zumindest in Deutschland.
Die Eheleute sollen (= müssen nicht!) vor der Eheschließung das Sakrament der Firmung empfangen, wenn dies ohne großen Aufwand möglich ist (vgl. c. 1065 §1 CIC, Codex des kanonischen Rechtes).
Wie läuft die Firmung eigentlich ab?
Die Firmung wird vom (Weih-)Bischof gespendet. Sie findet in einem feierlichen Gottesdienst zwischen Predigt und Eucharistie statt. Dabei legt der Bischof dem Firmling die Hände auf den Kopf und zeichnet ihm mit einem wohlriechenden Öl (Chrisam) ein Kreuzzeichen auf die Stirn. Währenddessen legt der Pate oder die Patin die rechte Hand auf die Schulter des Firmlings als Zeichen der Unterstützung. Den genauen Ablauf findest Du hier.
Was tun, wenn der Firm-Termin nicht passt?
Solltest Du zum Firmtermin in deiner Pfarrei verhindert sein oder sollte Dir der Termin nicht passen, kannst du trotzdem den Firmkurs besuchen und Dich dann woanders firmen lassen. Bitte melde Dich in diesem Fall bei Herrn Agnetta, damit er Dir eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ausstellen kann.
Weitere Firmtermine werden hier bekannt gegeben, sobald sie feststehen.
FIRMKURS
Muss die Vorbereitung auf die Firmung überhaupt sein?
Ja, denn in der Vorbereitung setzt Du Dich mit dem Thema auseinander und kannst Dir eine eigene Meinung bilden. Du unterschreibst nichts, ohne zu wissen, worauf Du Dich einlässt...
Sind mit dem Firmkurs Kosten verbunden?
Zur Deckung der Materialkosten erheben wir einen Beitrag von 20,- € pro Person. Dieser ist zu Beginn des Kurses auf das Konto DE17 7509 0300 0000 0651 96 mit dem Verwendungszweck 'Firmung 2023 - Vor- und Nachname' zu überweisen. Sollte jemand aus irgendwelchen Gründen den Beitrag nicht überweisen wollen/können, bitte ich um Kontaktaufnahme mit mir (Andrea Agnetta) und wir werden sicher gemeinsam eine Lösung finden. Die Firmung soll nicht daran scheitern.
PATENAMT
Warum das Patenamt?
Das Patenamt sollte eine Person übernehmen, der Du zutraust, dass sie Dir in allen Lebenslagen zur Seite steht und Dich auch auf Deinem Glaubensweg begleitet.
Welche Voraussetzungen muss die Person erfüllen, die das Patenamt übernehmen möchte?
- Ein:e Firmpate:in muss getauft, gefirmt sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Eltern dürfen nicht das Patenamt für ihr Kind übernehmen.
- Des Weiteren muss ein:e Pate:in ein Leben führen, das dem katholischen Glauben entspricht (vgl. c. 874 CIC, Codex des kanonischen Rechtes).
Darf beim Patenamt dieselbe Person gewählt werden, die schon bei der Taufe diesen Dienst übernommen hat?
Ja, es ist sogar empfohlen (vgl. c. 893 §2 CIC, Codex des kanonischen Rechtes).
Muss ich gefirmt sein, wenn ich das Patenamt übernehmen möchte?
Ja, denn nur getaufte und gefirmte Christen / Christinnen können ein Patenamt übernehmen (vgl. c. 874 §1 n.3 CIC, Codex des kanonischen Rechtes).
Dürfen die Eltern das Patenamt übernehmen?
Nein, die Eltern sind vom Patenamt ausgeschlossen, da sie ohnehin die Aufgabe haben, ihr Kind in seiner religiösen Entwicklung zu begleiten. Sie können aber den Firmling zur Firmspendung begleiten.
Aus der Kirche ausgetreten. Darf ich trotzdem das Patenamt übernehmen?
Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten und muss mit Herrn Agnetta besprochen werden. Die Gründe für den Kirchenaustritt sind vielfältig.
Die Person, die ich mir fürs Patenamt wünsche, ist nicht katholisch?
Bei der Taufe ist es so geregelt, dass ein:e Getaufte:r einer nichtkatholischen Gemeinschaft nicht Patie:in, sondern Taufzeuge:in (als Glaubenszeuge:in) mit einem:r katholischen Pate:in sein kann (vgl. c.874 §2 CIC, Codex des kanonischen Rechtes). Bei der Firmung wird anders entschieden, da es bei der Firmung stärker als bei der Taufe um das Hineinwachsen zur Gemeinschaft der katholischen Kirche geht. Die Frage: „Kann diese:r Pate:in den Firmling bei diesem Schritt unterstützen und begleiten?“ muss von Herrn Agnetta entschieden werden.
Braucht man eine Person, die das Patenamt übernimmt?
Es ist nicht zwingend, dass dem Firmling ein:e Pate:in zur Seite steht (vgl. c. 892 CIC, Codex des kanonischen Rechtes). Ob und wer den Firmling zur Firmung führt, kann mit Herrn Agnetta besprochen werden.